
17. Feb. 25 Das neue Wahlrecht kurz und knapp erklärt.
Düsseldorf. Bei der kommenden Bundestagswahl wird in Deutschland erstmals nach neuem Wahlrecht gewählt. Wähler haben demnach weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme. Allerdings ist die Größe des Bundestages künftig auf 630 Sitze begrenzt. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Funktionen die Erst- und Zweitstimme besitzen, wie sie sich unterscheiden, und was sich durch die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform ändert.
Wahlzettel zur Bundestagswahl 2025: Erststimme und Zweitstimme erklärt ( Wahlrechtsreform – max. 630 Sitze im Bundestag )
Was wähle ich mit der Erststimme?
Mit der Erststimme wird der Abgeordnete im Wahlkreis des Wahlberechtigten bestimmt. Von diesen Wahlkreisen gibt es bundesweit insgesamt 299. Die Reihenfolge, in der die Kandidaten auf der Liste für die Erststimme aufgeführt sind, richtet sich nach dem Ergebnis der Partei bei der vergangenen Bundestagswahl. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis sammelt, erhält ein Direktmandat.
Noch vor vier Jahren bedeutete ein Direktmandat den automatischen Einzug in den Bundestag. Das gilt durch die Wahlrechtsreform nicht mehr für die Bundestagswahl 2025. Zwar haben Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, immer noch Vorrang gegenüber den Listenplätzen der jeweiligen Partei. Allerdings zieht ein Wahlkreissieger nur dann in den Bundestag ein, wenn seine Partei im betreffenden Bundesland genügend Zweitstimmen erhält.
Die Folge dieser neuen sogenannten Zweitstimmendeckung: Kandidaten mit dem besten Erststimmenergebnis in ihrem Wahlkreis können leer ausgehen, wenn ihre Partei in einem Bundesland weniger Sitze erhält, als sie dort Direktmandate gewonnen hat. Dadurch wird die Zweitstimme noch wichtiger als zuvor.
Was wähle ich mit der Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2025?
Mit der Zweitstimme auf dem Wahlzettel wählen die Wahlberechtigten eine der 41 Parteien, die an der diesjährigen Bundestagswahl teilnehmen. Sie entscheidet also über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und die Sitzverteilung im Parlament.
Durch die Zweitstimme lässt sich nicht einer der Kandidaten direkt wählen. Vielmehr stimmen die Wähler für die Landesliste einer Partei.
Die Zweitstimmen zählen allerdings nur dann, wenn die jeweilige Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, verfallen die Zweitstimmen – und die betroffene Partei ist im kommenden Bundestag nicht vertreten.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine Partei drei oder mehr Direktmandate gewinnt. Diese Partei wird dann bei der Sitzverteilung gemäß ihrem Zweitstimmenanteil berücksichtigt.
Grundsätzlich funktioniert die Sitzverteilung durch die Zweitstimme wie folgt: Zunächst werden die entsprechenden Plätze im Bundestag an die Direktkandidaten einer Partei vergeben – sofern diese durch den Zweitstimmenanteil gedeckt sind. Erst dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten. Durch die neue Regelung der Zweitstimmendeckung entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate. Deshalb kommen keine neuen Sitze mehr im Bundestag hinzu.
Warum gibt es zwei Stimmen bei der Bundestagswahl?
Durch das Prinzip der Erst- und Zweitstimme soll Folgendes sichergestellt werden: Die Erststimme garantiert, dass Kandidaten aus allen Wahlkreisen – und somit aus allen Regionen des Landes – im
Bundestag vertreten sind. Die Zweitstimme hingegen bestimmt die Machtverhältnisse zwischen den zur Wahl antretenden Parteien.
Müssen beide Stimmen abgegeben werden, damit der Wahlzettel gültig ist?
Nein. Die Wähler müssen nicht zwingend Erst- und Zweitstimme abgeben, damit ihr Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 gültig ist. Lediglich die nicht abgegebene Stimme wird als ungültig gewertet.
Können beide Stimmen an dieselbe Partei gegeben werden?
Ja. Sie können Ihre Erst- und Zweitstimme derselben Partei geben. Es ist jedoch genauso möglich, die zwei Stimmen aufzuteilen und an zwei verschiedene Parteien zu geben.
Wann ist mein Wahlzettel zur Bundestagswahl 2025 ungültig?
Die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl ist dann ungültig, wenn sich auf dem Wahlzettel mehr als eine Markierung je Spalte befindet – beispielsweise zwei Kreuze je Spalte. Anstelle eines Kreuzes können aber auch Punkte, Häkchen oder sonstige Kennzeichnungen erfolgen. Diese dürfen allerdings weder mehrdeutig – zum Beispiel Fragezeichen – noch verfassungsfeindlich sein.
Die Stimmabgabe ist auch dann ungültig, wenn der Stimmzettel keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen geschrieben werden. Bei einem Wahlzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.
( Quelle: Handelsblatt, 04.02.2025 – https://www.handelsblatt.com/politik/bundestagswahl-2025-stimmzettel-wen-sie-mit-ihrer-erst-und-zweitstimme-waehlen-/27574232.html )