Antrag auf Auszahlung von nicht abgerufenen Leistungen (Mittagessen) aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz an Kinder- und Jugendliche

Antrag auf Auszahlung von nicht abgerufenen Leistungen (Mittagessen) aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz an Kinder- und Jugendliche

In Rheda-Wiedenbrück leben ca. 1200 Kinder und Jugendliche, denen auf Grund der familären Finanzsituation bei Kita- und Schulbesuch ein freies Mittagessen zusteht. Da die Schulen derzeit geschlossen sind werden diese Leistungen nicht abgerufen, statt dessen haben die Familien daheim den Mehraufwand zu schultern.

move hat beantragt, diesen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen zunächst für den Zeitraum der pandemiebedingten Schließungen ihrer Schulen und Kitas, befristet für den Zeitraum 01.03.2021 – 31.12.2021, die Leistung unbürokratisch auszuzahlen, um diese finanziell schlecht gestellten Familien zu unterstützen.

Weitere Details dazu im PDF: